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A.1 beleuchtet die konforme K.I.-Nutzung in Schweizer Spitälern

News

Das Subprojekt A.1 hat einen Fachartikel veröffentlicht, der die Auswirkungen der Medizinprodukteverordnung (MepV) auf Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML) in Schweizer Spitälern untersucht und Anforderungen sowie Empfehlungen beschreibt.

Der Fachartikel "Auswirkungen der Medizinprodukteverordnung auf ML-Lösungen in Schweizer Spitälern" beschreibt die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen für den konformen Einsatz von KI- und ML-Lösungen. Eine repräsentative Befragung von 79 allgemeinen Spitälern in der Schweiz ergab, dass viele Akteure nur unzureichend über die neuen Vorschriften informiert sind, was zu Unsicherheiten bei der Implementierung führt. KI ist schon länger in den Spitälern direkt und indirekt präsent. Oftmals ist KI für Arbeitsplatzfunktionen im Bürobereich wie z. B. in Spracherkennungssoftware verfügbar, teilweise auch in Personal- und Ressourcen-Optimierungssoftware. Das Spektrum reicht speziell im medizinischen Bereich von datengetriebenen Analysen und Informationsunterstützungssystemen bis hin zur Generierung von Diagnose- und Therapievorschlägen für das medizinische Personal. Ein besseres Verständnis und gezielte Schulungen bezüglich MepV könnten die Umsetzung dieser Technologien erleichtern. Zudem ist es wichtig, technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um die Datensicherheit, Transparenz und klinische Validität von KI- und ML-Systemen zu gewährleisten. Dies soll die digitale Transformation des Gesundheitswesens unterstützen und zukünftige Innovationen ermöglichen.

Mehr hier: https://link.springer.com/article/10.1365/s40702-024-01048-5